Damit unser Handeln messbar und nachvollziehbar wird, haben wir beschlossen, uns am Standard des Green House Gas Protocol (nachfolgend GHG-Protokoll)
zur Bilanzierung unserer Treibhausgasemissionen zu orientieren.
Das GHG-Protokoll orientiert sich – ähnlich den Prinzipien ordnungsmäßiger Bilanzierung im Rechnungswesen – an Grundprinzipien der Relevanz,
Vollständigkeit, Konsistenz, Transparenz und Genauigkeit. Es erfasst die im Rahmen des Kyoto-Protokolls regulierten Treibhausgase: Kohlenstoffdioxid
(CO2), Methan (CH4), Lachgas (N2O), Fluorkohlenwasserstoffe (FKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFCs),
Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3).
Das GHG-Protokoll unterscheidet drei Bereiche (Scopes), denen Emissionen zugeordnet werden können: